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AGB Probelektion

Unterrichtsmodalitäten Probelektion

 

Unterrichtsort: Der Unterricht kann bei dem/-r Schüler/-in zu Hause oder an einem öffentlichen Ort (z. B. Universität, Bibliothek u. Ä.) seiner / ihrer Wahl stattfinden.

 

Unterrichtszeit: Probelektionen können täglich zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr abgehalten werden. Termine lassen sich auch an Wochenenden sowie während Schul- und Semesterferien einrichten.

 

Unterrichtsdauer: Eine Probelektion dauert 60 Minuten.

 

Lehrmittel: Das gewünschte Lehrmittel wird entweder von dem/-r Schüler/-in selbst besorgt oder es kann bei der Grammatagorà Zelger bezogen werden. Bei der Beschaffung eines Lehrmittels durch die Grammatagorà Zelger fallen ausser den effektiven Kosten desselben und etwaigen Versandkosten keine Gebühren an.

 

Übungsmaterial: Zusätzliches Unterrichtsmaterial (Vokabelübungen, Grammatikübungen, Übersetzungstexte, Probeprüfungen u. Ä.) wird von der Grammatagorà Zelger schulstufenkonform oder lehrmittelspezifisch vorbereitet und in Form von Ausdrucken oder Kopien dem/-r Schüler/-in zur Verfügung gestellt. Die daraus entstehenden Materialkosten sind im Preis für eine Probelektion inbegriffen.

 

 

 

Vertragsbedingungen Probelektion

 

Buchung: Bei Bezug von Probelektionen werden telefonisch sowie via SMS oder E-Mail vereinbarte Lektionen gebucht.

 

Terminabsagen: Vereinbarte Termine für Probelektionen gelten als verbindlich, können aber 24 Stunden vor Beginn der Lektion abgesagt werden. Die Absage hat zwingend telefonisch oder via SMS zu erfolgen. Bei verspäteter Absage wird der offene Rechnungsbetrag vollumfänglich geschuldet.

 

Terminabsagen im Zweierunterricht: Probelektionen, die im Zweierunterricht gebucht wurden, können nur mit dem Einverständnis der Lernpartnerin / des Lernpartners

abgesagt werden. Der / die Schüler/-in, welcher / welche die Lektion nicht besuchen kann, hat die Lektion 24 Stunden vor Beginn derselben telefonisch oder via SMS abzusagen und seine Lernpartnerin / seinen Lernpartner rechtzeitig über den Lektionsausfall zu informieren.

 

Absenzen: Nicht besuchte sowie nicht regulär abgesagte Probelektionen können nicht nachgeholt werden. Im Falle einer Absenz des/-r Schülers /-in wird der offene Rechnungsbetrag vollumfänglich geschuldet. 

 

Unterrichtsausfälle: Nicht verrechnet werden durch Verhinderung der Lehrperson bedingte Ausfälle von Probelektionen.

 

Anfahrtsweg: Findet der Unterricht ausserhalb der Stadt Zürich statt (ZVV-Zone 10) wird pro Lektion eine Anfahrtspauschale von Sfr. 10.00 verrechnet. 

 

Rechnung: Die Rechnung für eine Probelektion ist unmittelbar nach der Einzellektion gegen Quittung in bar zu begleichen.

 

Haftung: Die Grammatagorà Zelger übernimmt keinerlei Haftung.

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